Allgemein
Bild mit italienischen Straßenschildern.
Die Verkehrsschilder sind im Grunde ähnlich wie jene in anderen EU-Staaten, nur
die Farben unterscheiden sich teilweise.
- Grün: Autobahnen
- Blau: Schnellstraßen, Staatsstraßen
- Weiß: Hinweisschilder innerorts (z.B. lokale Destinationen, Flughäfen, Hotels, Stadtzentren)
- Braun: Historische, kulturelle und touristische Destinationen (z.B. Naturschutzgebiete, Campingplätze, Erholungsgebiete, Skigebiete)
- Gelb: Baustellen, Umleitungen
- Schwarz: Industriegebiete, Handwerksbetriebe, Einkaufszentren im Außenbezirk einer Stadt oder eines Dorfes
- Orange: Taxi- und Schulbushaltestellen
In Italien sind die Verkehrsschilder mit einigen Ausnahmen nur in italienischer Sprache. Ausnahmen mit zweisprachigen Verkehrsschildern gibt es in einigen autonomen Provinzen wie z.B. im Aostatal (italienisch-französisch) und in Südtirol (italienisch-deutsch).
Grenzkontrollen:
Straßenschild Grenze.
Seit 01. April 1998 (Schengener Abkommen) gibt es an den italienischen Grenzen
nach Slowenien, Österreich und Frankreich keine Grenzkontrollen mehr. An der
Grenze zur Schweiz müssen Sie aber immer noch mit Grenzkontrollen rechnen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Bild mit Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In Italien gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
Führerscheinneuling:
Wer in Italien den Führerschein noch keine 3 Jahre besitzt, gilt als Führerscheinneuling und hat folgende Einschränkungen:
- Das gesamte erste Jahr dürfen nur Autos mit maximal 70kW und maximal 55kW pro Tonne gefahren werden.
- Es gelten zusätzlich folgende
Geschwindigkeitsbgrenzungen:
- Autobahn: 100 km/h
- Schnellstraßen 90 km/h
- Bei Verkehrsstrafen doppelter Punkteabzug
- 0,0-Promille-Grenze
Licht:
In Italien muss Außerorts immer das Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Innerorts kann tagsüber bei guter Witterung auch ohne Licht gefahren werden. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich immer das Abblendlicht eingeschalten zu lassen.
Bei eventuellen Verstößen drohen Bußgelder ab ca. 38 Euro.